Atelier für künstlerisch begabte Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung
Die Kunstwerkstatt an der Lorze in der Papieri Cham ist ein Kunst-Atelier für Frauen und Männer mit Beeinträchtigungen. Es steht ihnen an allen Wochentagen zur Verfügung.
Die Kunstwerkstatt ermöglicht kreatives Schaffen im Bereich der bildenden Kunst: Zeichnen, Malen, Drucken, dreidimensionales Gestalten. Aber auch Textilarbeit, Land Art usw. sind möglich.
Teilnehmende werden nach ihren Bedürfnissen mit Arbeitsmaterialien unterstützt und individuell künstlerisch gefördert.
Während den Öffnungszeiten sind Fachpersonen aus dem künstlerischen und dem psychosozialen Bereich als Ansprechpersonen anwesend.
- Das Atelier bietet eine Tagesstruktur als Stütze im Alltag
- Die regelmässigen Begegnungen und der Austausch mit anderen Kunstschaffenden in vergleichbarer Ausgangslage wirken sozialer Isolation entgegen.
- Das kreative Schaffen stärkt den Selbstwert und unterstützt die Identität der Teilnehmenden.
Wir realisieren regelmässig Ausstellungen mit Werken unserer Kunstschaffenden. Sie erfahren so eine öffentliche Resonanz auf ihr Wirken und die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, sich mit den Werken auseinanderzusetzen.
Das Atelier verfügt über maximal 20 Plätze, die von 40 Kunstschaffenden genutzt werden. Hier finden Sie den Angebots-Flyer.
Die Kunstwerstatt an der Lorze ist eine kantonal anerkannte Tagesstätte und der IVSE (Interkantonale Vereinbarung über Soziale Einrichtungen) unterstellt. Die Kosten der Nutzung übernimmt die öffentliche Hand.
Interesse an einer Teilnahme?
Melden Sie sich per Telefon 041 781 06 06 oder Mail: info(at)kubeis.ch bei uns. In einem ersten Gespräch können Sie sich mit Ihren Fragen einbringen und wir können Ihre mögliche Teilnahme besprechen. Bitte bringen Sie dazu einige Spuren (Bilder, Objekte, Fotos, Texte usw.) von Ihrem kreativen Schaffen mit.
Auf dieses Orientierungsgespräch folgt eine Schnupperzeit. In dieser können Sie erleben, ob das Angebot für Sie passt. Zudem klären wir in dieser Zeit die Finanzierung.
Am Ende der Schnupperzeit schliessen wir eine Aufnahmevereinbarung ab.
Am Ende der Schnupperzeit schliessen wir eine Aufnahmevereinbarung ab.
Allgemeine Voraussetzungen
Interesse, künstlerisch und kreativ tätig zu sein
Interesse, künstlerisch und kreativ tätig zu sein
Bereitschaft zur regelmässigen Teilnahme: mindestens zwei Tage pro Woche (zwei Mal fünfeinviertel oder mehr Stunden)
Gesundheitliche Voraussetzungen
selbständige Teilnahme im Atelier oder an Workshops möglich
Konzentrations- und Kommunikations- fähigkeit
selbständige Teilnahme im Atelier oder an Workshops möglich
Konzentrations- und Kommunikations- fähigkeit
Kosten
Die Wohn-Kantone übernehmen auf Antrag über eine Kosten-Übernahme-Garantie (KÜG) in aller Regel die vollen Kosten.
Die Wohn-Kantone übernehmen auf Antrag über eine Kosten-Übernahme-Garantie (KÜG) in aller Regel die vollen Kosten.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Kunstwerkstatt ist eine Einrichtung für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Teilnehmende beziehen eine IV-Rente oder sind in Abklärung für eine Rente oder verfügen mindestens über ein ärztliches Attest, welches ihnen längerdauernde Erwerbsunfähigkeit aufgrund gesundheilicher Probleme bestätigt.
Teilnehmende verfügen über eine eigene Haftpflichtversicherung.
Die Kunstwerkstatt ist eine Einrichtung für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Teilnehmende beziehen eine IV-Rente oder sind in Abklärung für eine Rente oder verfügen mindestens über ein ärztliches Attest, welches ihnen längerdauernde Erwerbsunfähigkeit aufgrund gesundheilicher Probleme bestätigt.
Teilnehmende verfügen über eine eigene Haftpflichtversicherung.
Wann ist eine Teilnahme nicht möglich?
- Während einer akuten psychotischen Phase.
- Unter Drogen-Einfluss.
- Ohne ärztlich bestätigte, anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigung.
- Physische, verbale oder sexuelle Drohungen oder Gewalt führen nach erfolglosen Klärungsgeprächen und Ermahnungen zum Ausschluss.
Kontaktformular